Baubeschreibung für unsere Typenhäuser
1. Grundstücksbesichtigung
Vor Abschluss des Vertrages wird Ihr Grundstück von uns besichtigt.
Sind die Hausanschlüsse schon bekannt, werden sie aufgenommen, um sie bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Weiterhin werden grundstücksspezifische Gegebenheiten, wie Zufahrt, Bäume, vorhandene Gebäude usw. geprüft bzw. erfasst.
Sind die Hausanschlüsse schon bekannt, werden sie aufgenommen, um sie bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Weiterhin werden grundstücksspezifische Gegebenheiten, wie Zufahrt, Bäume, vorhandene Gebäude usw. geprüft bzw. erfasst.
2. Planung und Bauleitung
Bauantrag, Statik, Wärmeschutznachweis sowie Unterlagen für die Finanzierung werden erstellt und Behördengänge für die Baugenehmigung erledigt. Anträge für Fördermittel werden bearbeitet und dem Bauherren übergeben.
Genehmigungsgebühren sowie Kosten für Vermessungen, Katasterunterlagen und evtl. erforderliche Lagepläne sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.
Die Bauleitung für alle im Vertrag vereinbarten Leistungen ist im Preis enthalten.
Genehmigungsgebühren sowie Kosten für Vermessungen, Katasterunterlagen und evtl. erforderliche Lagepläne sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.
Die Bauleitung für alle im Vertrag vereinbarten Leistungen ist im Preis enthalten.
3. Baustelleneinrichtung
Im Preis enthalten sind die für die Erstellung Ihres Hauses notwendigen Baustelleneinrichtungen, wie Bagger, Kran für Deckenverlegung und Dachkonstruktion, Mobiltoilette und Gerüst für die vertraglich gebundenen Leistungen. Anfallender Bauschutt wird von uns entsorgt.
Für das Abstecken des Hauses sowie das Auswinkeln müssen Grenzsteine vorhanden sein. Sollte ein öffentlich bestellter Vermesser vorgeschrieben sein, werden die hierfür anfallenden Gebühren vom Bauherren getragen.
Für das Abstecken des Hauses sowie das Auswinkeln müssen Grenzsteine vorhanden sein. Sollte ein öffentlich bestellter Vermesser vorgeschrieben sein, werden die hierfür anfallenden Gebühren vom Bauherren getragen.
4. Erdarbeiten-Fundamentierung
Der Erdaushub wird auf dem Grundstück gelagert. Überschüssiger oder nicht geeigneter Bodenaushub wird zu Lasten der Bauherren abgefahren. Ein ebenes Grundstück und die ausreichende Tragfähigkeit des Baugrundes (zulässige Bodenpressung mind. 200 kN/m²) werden vorausgesetzt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, eine Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen. Die Kosten dafür sind im Preis nicht enthalten.Sollte ein Bodenaustausch oder Mehraufwendungen durch andere Bodenklassen als Bkl. 3-5 erforderlich werden, berechnen wir die dafür anfallenden Kosten ebenfalls.
Die Gründung wird als Stahlbetonbodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton C 25/30 gemäß Statik einschließlich Grundleitungen laut Plan ausgeführt.
Nicht unterkellerte Häuser erhalten zusätzlich eine Frostschürze. Als Sauberkeitsschicht bzw. kapillarbrechende Schicht wird eine Noppenbahn verlegt.
5. Keller (wenn Auftragsbestandteil)
Die Raumhöhe beträgt ca. 2,25 m von Oberkante Bodenplatte bis Unterkante Decke. Die Kelleraußenwände werden mit Porotonziegeln in einer Stärke von 0,365 m hergestellt. Die Innenwände werden aus Hochlochziegeln laut Plan errichtet.Die Bitumendickbeschichtung gegen Erdfeuchtigkeit (Lastfall 2, mit 3 mm Trockenschichtdicke) mit einer Pordrainplatte zum Schutz der Abdichtung ist bis auf Höhe des gewachsenen Erdreichs im Preis enthalten.
Auf Wunsch des Bauherren wird die Baugrube mit dem vorhandenen Erdaushub bis auf Höhe des gewachsenen Erdreichs wieder verfüllt. Liegt kein Baugrundgutachten über die Verwendbarkeit des Aushubmaterials vor, übernimmt die Urban Bau GmbH hierfür keine Haftung.
Drainagen und Rohrleitungen außerhalb des Hausgrundrisses werden gesondert berechnet.
Die Kellerdecke wird als Filigrandecke mit Ortbetonschicht gemäß der statischen Berechnung hergestellt. Die unterseitigen Fugen bleiben offen.
Als Kellerfenster bauen wir Nebenraumfenster (kippbar) aus weißem Kunststoff mit Isolierverglasung in Leibungsrahmen der Größe ca. 76 x 62 cm ein.
6. Erdgeschoss
Die Höhe von Oberkante Bodenplatte bzw. Kellerdecke bis Unterkante Geschossdecke beträgt ca. 2,62 m. Die Außenwände werden aus Porotonplanziegelsteinen in einer Stärke von 0,365 m entsprechend Wärmeschutzberechnung geklebt.Die Innenwände errichten wir aus Hochlochziegeln gemäß Plan. Die Erdgeschossdecke wird als Filigrandecke mit Ortbetonschicht lt. Statik hergestellt. Die unterseitigen Fugen bleiben offen.
Nichttragende Rolladenkästen im Erdgeschoss sind enthalten.
7. Dachgeschoss
Im Dachgeschoss werden die nichttragenden Zwischenwände aus Gipsdielen hergestellt und verspachtelt.Im Dachgeschoss werden Rolladen eingebaut, wenn es laut Statik möglich ist.
8. Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
Der Dachstuhl wird aus imprägniertem Nadelholz der Güteklasse II gemäß Statik erstellt. Die Dachüberstände sind umlaufend ca. 45 cm breit. Sie werden mit Fichte-Profilbrettern verkleidet und erhalten einen Grundanstrich sowie einen Deckanstrich mit einer Holzschutzlasur, z.B. von Sikkens.Sollte ein zweiter Deckanstrich notwendig sein (z. B. bei hellen Anstrichen), ist dies während der Außenputzarbeiten möglich, aber nicht im Preis enthalten.
Die Dacheindeckung erfolgt mit Betondachsteinen Harzer Pfanne BIG der Firma Braas. Den Abschluss der Giebel bilden Ortgangziegel.
Der Bauherr kann zwischen den Farben klassischrot, ziegelrot, dunkelbraun und granit wählen. Die Dachsteine werden auf einer dampfdurchlässigen Unterspannbahn verlegt, First und Grat sind mörtellos verarbeitet. Ein Kunststoff-Dunstrohraufsatz wird in der Farbe der Dacheindeckung installiert.
Dachrinnen und Fallrohre sind aus Titanzinkblech. Die Fallrohre werden bis auf Höhe der geplanten Anfüllung geführt.
Ist ein Schornstein geplant, wird er mit schwarzen Eternit-Schindeln verkleidet. Dazu wird eine Schornsteinfeger-Laufsteganlage, bestehend aus einem Dachausstiegsfenster aus PVC und einem Laufrost (rot oder schwarz), montiert.
9. Innen- und Außenputz
Innenputz
- feuchtigkeitsregulierender geglätteter Kalk-Gips-Putz (Qualitätsgruppe Q2) inklusive Untergrundvorbehandlung an allen gemauerten Wänden
- verzinkte Eckschutzschienen sowie Anputzleisten für dichte Putzanschlüsse an Türen und Fenstern
- Kalk-Zement-Putz auf Putzschienen als tragfähigen Untergrund für den Fliesenbelag in Bad/Dusche/Gäste-WC
Keller- und Erdgeschoßdecken bleiben unterseitig unbehandelt
Außenputz
zweilagiger, mineralischer Putz - abgestimmt auf hochdämmende Wandbausteine:
- Unterputz als Leichtputz nach DIN EN 998-1
- Scheibenputz in 2 - 3 mm Körnung, Farbe weiß
- verzinkte Drahteckwinkel an den Außenecken
- Anputzleisten für dichte Putzanschlüsse an Fenstern und Türen
Sockel, ca. 30 bis 40 cm hoch, bestehend aus einem
Anstrich mit Dichtschlämme sowie wasserabweisendem Filzputz ohne Oberflächenbeschichtung.
- feuchtigkeitsregulierender geglätteter Kalk-Gips-Putz (Qualitätsgruppe Q2) inklusive Untergrundvorbehandlung an allen gemauerten Wänden
- verzinkte Eckschutzschienen sowie Anputzleisten für dichte Putzanschlüsse an Türen und Fenstern
- Kalk-Zement-Putz auf Putzschienen als tragfähigen Untergrund für den Fliesenbelag in Bad/Dusche/Gäste-WC
Keller- und Erdgeschoßdecken bleiben unterseitig unbehandelt
Außenputz
zweilagiger, mineralischer Putz - abgestimmt auf hochdämmende Wandbausteine:
- Unterputz als Leichtputz nach DIN EN 998-1
- Scheibenputz in 2 - 3 mm Körnung, Farbe weiß
- verzinkte Drahteckwinkel an den Außenecken
- Anputzleisten für dichte Putzanschlüsse an Fenstern und Türen
Sockel, ca. 30 bis 40 cm hoch, bestehend aus einem
Anstrich mit Dichtschlämme sowie wasserabweisendem Filzputz ohne Oberflächenbeschichtung.
10. Trockenbau und Estrich
Trockenbau:
- 12,5 mm dicke Gipskartonbeplankung auf Holzunterkonstruktion incl. Dampfsperre und 180 mm Mineralwolle laut Wärmeschutzberechnung an Dachschrägen und im Kehlbalkenbereich
- Gipskartonflächen einmal gespachtelt und geschliffen
- gedämmte Einschubtreppe als Zugang zum Spitzboden
Estrich:
- Kellergeschoss: ca. 5 cm starker Nutzestrich
- Erdgeschoss: Höhe des Fußbodenaufbaus ca. 17 cm
- Dachgeschoss: 11 cm starker Fußbodenaufbau
- Dämmung der Fußböden gemäß Wärmeschutzberechnung
- Ist der Kellerflur vom Erdgeschoss räumlich nicht getrennt, erhält auch dieser Raum eine entsprechende Wärmedämmung im Fußboden.
11. Sonstiges
Voraussetzung für unseren Preis ist ein waagerechter Bauplatz, der gut zugänglich und mit schweren Baufahrzeugen befahrbar ist. Eventuell erforderlich werdende Befestigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Bauherren.
Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn ein Baustromkasten und ein Bauwasseranschluss am Bauplatz vorhanden sind. Die Anschlusskosten und die laufenden Kosten hierfür sowie für eine eventuell nötig werdende Beheizung des Hauses trägt der Bauherr.
Die Herstellung von Hausanschlüssen, äußere Entwässerungsanlagen sowie die Gestaltung sämtlicher Außenanlagen sind nicht in unserem Leistungsumfang enthalten.
Die Hausanschlussgebühren für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Kabel-TV und Telefon werden direkt zwischen Bauherr und jeweiligem Versorgungsträger abgerechnet.
Gebühren von Kommunen, Behörden und Versorgungsträgern sowie die Erstellung zusätzlicher Pläne für Wasser und Abwasser sind nicht im Festpreis enthalten.
Grundwasser darf nicht höher als 0,5 m unter der Fundamentierung liegen. Kosten für eventuell erforderlich werdende Wasserhaltungsmaßnahmen, die durch Auftreten von Grundwasser, Schichtenwasser und größeren Niederschlagsmengen entstehen können, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Eigenleistungen sind generell möglich. Art und Umfang legen wir gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig vor Baubeginn fest.
Neuerungen oder Veränderungen, die den Bauwert des Hauses nicht beeinträchtigen sowie Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.
Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn ein Baustromkasten und ein Bauwasseranschluss am Bauplatz vorhanden sind. Die Anschlusskosten und die laufenden Kosten hierfür sowie für eine eventuell nötig werdende Beheizung des Hauses trägt der Bauherr.
Die Herstellung von Hausanschlüssen, äußere Entwässerungsanlagen sowie die Gestaltung sämtlicher Außenanlagen sind nicht in unserem Leistungsumfang enthalten.
Die Hausanschlussgebühren für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Kabel-TV und Telefon werden direkt zwischen Bauherr und jeweiligem Versorgungsträger abgerechnet.
Gebühren von Kommunen, Behörden und Versorgungsträgern sowie die Erstellung zusätzlicher Pläne für Wasser und Abwasser sind nicht im Festpreis enthalten.
Grundwasser darf nicht höher als 0,5 m unter der Fundamentierung liegen. Kosten für eventuell erforderlich werdende Wasserhaltungsmaßnahmen, die durch Auftreten von Grundwasser, Schichtenwasser und größeren Niederschlagsmengen entstehen können, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Eigenleistungen sind generell möglich. Art und Umfang legen wir gemeinsam mit Ihnen rechtzeitig vor Baubeginn fest.
Neuerungen oder Veränderungen, die den Bauwert des Hauses nicht beeinträchtigen sowie Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.
12. Ausbaugewerke
Die Ausbaugewerke, das sind Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallationen, Fenster/Türen, Fliesenarbeiten sowie die Innentreppe, sind nicht Leistungsbestandteil der Urban Bau GmbH. Für diese Leistungen können wir Ihnen Handwerksbetriebe aus dem Wartburgkreis empfehlen, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten.
Damit Sie Ihren Traum vom eigenen Haus auf einer sicheren finanziellen Basis verwirklichen können, holen wir bei diesen Firmen die Preise für die von Ihnen benötigten Ausbaugewerke ein.
Auf der Grundlage unserer Kalkulation, der Preise für die Aubaugewerke und der Kosten für eventuelle Eigenleistungen erstellen wir Ihnen eine Kostenzusammenstellung als Grundlage für eine solide Finanzplanung.
Damit Sie Ihren Traum vom eigenen Haus auf einer sicheren finanziellen Basis verwirklichen können, holen wir bei diesen Firmen die Preise für die von Ihnen benötigten Ausbaugewerke ein.
Auf der Grundlage unserer Kalkulation, der Preise für die Aubaugewerke und der Kosten für eventuelle Eigenleistungen erstellen wir Ihnen eine Kostenzusammenstellung als Grundlage für eine solide Finanzplanung.